3. Anschrift und Termin
Abholung / Lieferung
Hinweis zur Anlieferung:
Bitte beachten Sie, dass bei der Anlieferung von Schüttgütern (z. B. Sand, Kies, Splitt) der Untergrund am Abladeort tragfähig und fest sein muss, um ein sicheres Kippen zu gewährleisten.
Das Material darf ausschließlich auf privatem Grundstück abgeladen werden – eine Kippung auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Flächen ist nicht zulässig.
Container im öffentlichen VerkehrsraumSobald ein Container im öffentlichen Bereich (auf Gehwegen, Bürgersteigen oder der Straße) platziert werden soll, greifen verbindliche Vorgaben:
- Für jede öffentliche Abstellung ist eine behördliche Stellgenehmigung erforderlich.
- Zusätzlich muss eine fachgerechte Baustellensicherung erfolgen, um Sicherheit und Verkehrsschutz zu gewährleisten.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde (i. d. R. dem Ordnungsamt).
Wichtig: Wir können den Container erst liefern, wenn uns die gültige Stellgenehmigung vorliegt.